Gymnastik- und Steptanz-Verein Fortuna Biesdorf e.V.

Beitragsinformation Gymnastik- und Steptanz-Verein Fortuna Biesdorf e.V. Herunterladen

  1. Die Beitragsinformation regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zum 31.12. des Kalenderjahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
  3. Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühr wurde wie folgt am 12.11.2008 beschlossen:
    monatlicher Grundbeitrag für alle Mitglieder 8,00 €
    monatlicher Zusatzbeitrag für Stepptanz 8,00 €
    einmalige Aufnahmegebühr 5,00 €
    Gastturner (max. 1 Monat) pro Übungstag 3,00 €
    Schnupperstunde kostenfrei
  4. Der Beitrag wird gezahlt, um Mitglied im Verein zu sein.
    Der Verein bietet dem Mitglied die Möglichkeit Sport zu treiben, organisiert die Turnhallen und sichert die Betreuung durch Übungsleiter ab.
    Im Mitgliedsbeitrag sind die Abführung an den Landessportbund und die Versicherung enthalten.
  5. Der Beitrag ist für alle Mitglieder in einer Summe bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres das jeweilige Abteilungskonto zu zahlen. Die Steptanz-Mitglieder können im Ausnahmefall diesen Beitrag halbjährlich (bis 31. 03. und 31.08.) entrichten.
    Abteilungskonto Nummer
    Fitnessgymnastik Köpenick, Yoga und Stepptanz DE74 1007 0024 0715 4222 01
    Gymnastik und Tanz Biesdorf, Coaching 50+ Marzahn DE47 1007 0024 0715 4222 02
    Gymnastikgruppe Musik Hellersdorf DE20 1007 0024 0715 4222 03
    Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden pro angefangenen Monat Mahngebühren von 2,50 € zur Deckung des damit verbundenen Aufwandes erhoben.
  6. Bei Vereinseintritt innerhalb des Kalenderjahres sind die einmalige Aufnahmegebühr und der anteilige jährliche Beitrag zu zahlen.
  7. Bei nachstehenden Mitgliedern erfolgt bis zur Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit eine vollständige Befreiung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
    1. Ehrenmitglieder
    2. Vorstandsmitglieder
    3. Abteilungsleiter
    4. Übungsleiter
    5. Kassenwart
    6. Kassierer
  8. Der Vereinsaustritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Kalenderjahr.
  9. Den Mitgliedern wird bei plötzlich auftretenden Ereignissen ein außerordentliches Kündigungsrecht oder eine ruhende Mitgliedschaft (maximal für 6 Monate) gewährt. Dazu ist vorher vom Mitglied an den Abteilungsleiter ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das Mitglied erhält über die Entscheidung eine schriftliche Information. Eine Rückerstattung des Beitrages ist nicht möglich. (siehe 5). Die Rechte der Mitglieder bleiben bis zum Jahresende bestehen.